Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht allein deshalb erschüttert, weil diese einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist, insbesondere gegen Ende der Kündigungsfrist betrifft. Auch eine zu Beginn der Erkrankung angetretene rund zehnstündige Bahnfahrt eines Arbeitnehmers zum Familienwohnsitz, um dort die Hausärztin aufzusuchen, lässt ohne Hinzutreten weiterer Umstände die attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht fragwürdig erscheinen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Auch zehnstündige Bahnfahrt lässt Arbeitsunfähigkeit nicht fragwürdig erscheinen
