Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin, einen 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf nach Zustimmung zu Internetbeiträgen der „Neuen Rechten“
