Das Bundeskartellamt hat am 2.7.2023 die Funktion einer externen Meldestelle für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz übernommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Zusammenhang melden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundeskartellamt ist externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
