Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen sollen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bürgergeld: Zweite Stufe der Reform zum 1.7.2023 gestartet
