Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus. Die allermeisten Betriebe befinden sich laut Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr in einer tiefen Krise. Ab dem 1. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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