Der EuGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob die dauerhafte Zurverfügungstellung eines Arbeitnehmers an ein Drittunternehmen, zu dem seine Aufgaben endgültig verlagert wurden, unter Beibehaltung seines ursprünglichen Arbeitsvertrags unter die Leiharbeitsrichtlinie fällt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Dauerhafte Personalgestellung nach Ausgliederung in eine Service GmbH
