Die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „Impfung macht frei“ bei YouTube eingestellt hatte, ist unwirksam. Das Arbeitsverhältnis war dennoch zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.3.2022 gegen Zahlung einer Abfindung von etwa 72.000 € aufzulösen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Lehrer-Kündigung wegen YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" unwirksam
