Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner

Juni 12, 2023 | Arbeitsrecht

Die Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs bzgl. der Corona-Sonderzahlung in § 2 Abs. 1 TV auf Personen, die in einem Arbeitsverhältnis standen und im definierten Zeitraum an einem Tag Entgelt bezogen haben, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Die Corona-Sonderzahlung kann auch nicht teilweise als Versorgungsbezug verlangt werden. Die versorgungsfähigen Dienstbezüge sind in § 3 Abs. 1 AHV abschließend geregelt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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