Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort Köln-Langel

Juni 12, 2023 | Arbeitsrecht

Das ArbG Köln hat einen Antrag auf Eilrechtsschutz zurückgewiesen, der auf Unterlassung des Aufrufs bzw. der Durchführung eines Streiks am REWE-Logistikstandort Köln-Langel am 6.6.2023 gerichtet war.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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