Ist in einem Vertrag eines professionellen Fußballspielers in einer „Anlage Besondere Regelungen“ eine individuelle Punkt-Einsatzprämie für Bundesligaspiele vorgesehen, so gilt dies ausschließlich für Spiele der „1. Bundesliga“ und nicht für Spiele der „2. Bundesliga“. Diese Begrifflichkeit bzw. ihr Verständnis entspricht auch dem allgemeinen Verständnis, wie es z.B. vom DFL Deutsche Fußball Liga e.V. als Veranstalter der Bundesliga und der 2. Bundesliga zum Ausdruck gebracht wird.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Streit um Zahlung einer individuellen Punkt-Einsatzprämie für Bundesligaspiele
