Das LAG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft befasst. Eine generell erteilte Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten ist insoweit ausreichend.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Generelle Zustimmungserklärung der Gleichstellungsbeauftragten bei Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft