Generalanwalt Collins: Eine öffentliche Einrichtung darf ihren Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen an ihrem Arbeitsplatz verbieten. Wird eine solche Regel allgemein und unterschiedslos angewandt, kann sie durch den Willen einer Gemeinde gerechtfertigt sein kann, ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu gestalten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Darf eine öffentliche Einrichtung ihren Bediensteten das Tragen jedes sichtbaren Zeichens religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz verbieten?
