Das LAG Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
