Die Klage der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung hatte Erfolg: Die Universität durfte im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens alle das Auswahlverfahren betreffenden Unterlagen ungeschwärzt an das zuständige Gericht übersenden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Welche Unterlagen dürfen im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens an das zuständige Gericht übersendet werden?
