Streit um Wertfestsetzung für ein arbeitsgerichtliches Verfahren

März 27, 2023 | Arbeitsrecht

Widerklagend erhobene Auskunftsansprüche, die allein der Abwehr der Klageansprüche dienen (hier: Verzugslohnforderungen), verfolgen kein von der Klageforderung unabhängiges, eigenständiges Vermögensinteresse. Nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG entspricht der Wert von Klage und Widerklage daher stets dem Wert der Klage.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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