Beamte haben keinen Anspruch auf Sabbatjahr

März 14, 2023 | Arbeitsrecht

Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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