Fristlose Kündigung wegen Statuswechsel einer Hebamme von freiberuflicher Tätigkeit zu versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis unwirksam

Feb. 21, 2023 | Arbeitsrecht

Ordnet die Deutsche Rentenversicherung einen Begleithebammenvertrag, der die freiberufliche Tätigkeit einer Hebamme in einem Krankenhaus vorsah, als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein, so ist eine mit diesem – noch nicht bestandskräftig festgestellten – Statuswechsel begründete außerordentliche Kündigung einer anderen Hebamme unwirksam. Gleichwohl hat die Hebamme keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz, wenn sie ihren entgangenen Gewinn nicht schlüssig darlegt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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