Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Schleppende Umsetzung der Hinweisgeberschutz-RL: EU-Kommission will acht Mitgliedstaaten verklagen