Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine sog. Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bonus-Monate beim Elterngeld? Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit