Bonus-Monate beim Elterngeld? Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit

Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine sog. Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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