BAG-Präsidentin: Urteil zur Arbeitszeiterfassung ein Politikum – Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung

Die Entscheidung des BAG vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung ist ein Politikum, räumte die BAG-Präsidentin Inken Gallner auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts ein. Die Diskussionen seien allerdings vorhersehbar gewesen. Der Erste Senat habe nur über das „Ob“ einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung entschieden; das „Wie“ liege jetzt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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