Zu der Frage, ob das unzulässige Speichern personenbezogener Daten im Rahmen der Arbeitsverwaltung auch dann, wenn die Daten nicht weiter verarbeitet wurden, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem Umfang verletzt, der einen Schadensersatzanspruch aus einer Amtshaftung oder gem. Art. 82 DSGVO begründen kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unzulässiges Speichern personenbezogener Daten durch Jobcenter: Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO?