Vor dem LAG Düsseldorf wurde am 19.1.2023 ein Schadensersatz-Prozess durch Vergleich beendet, in dem die Verwendung von Aufnahmen einer Dashcam zu Beweiszwecken streitig war. Das LAG hielt die Aufnahmen für verwertbar, obwohl ein Datenschutzverstoß vorlag.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verwendung von Dashcam-Aufnahmen zu Beweiszwecken trotz Datenschutzverstoß
