Diskriminierung im Bewerbungsverfahren?

Jan. 24, 2023 | Arbeitsrecht

Es gibt keinen Generalverdacht der Diskriminierung. Die bloße Behauptung „ins Blaue hinein“ ohne tatsächliche Anhaltspunkte genügt nicht: allein die Aussage, ein Merkmal gem. § 1 AGG zu erfüllen und deshalb eine ungünstigere Behandlung als eine andere Person erfahren zu haben, begründet kein Indiz.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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