Das Verwaltungsgericht Berlin hat durch Urteil entschieden, dass ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Zu viele Parkverstöße – Fahrerlaubnisentzug!