Kaum ein Thema beschäftigt die arbeitsrechtliche Fachwelt und betriebliche Praxis seit langem so sehr wie die rechtliche Behandlung der Arbeitszeit. Kritisiert wird insbesondere, dass es seit Jahren nicht gelingt, einheitliche und handhabbare Kriterien zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieser Gemengelage erließ der EuGH sein CCOO-Judikat. Dem folgt nun der 1. Senat des BAG mit seinem Beschluss zur Arbeitszeiterfassung, den der Autor analysiert und dessen Konsequenzen er aufzeigt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit – Anmerkungen zum BAG-Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (Lunk , ArbRB 2023, 13)
