Als Reaktion auf die weltweit steigenden Energie- und Lebensmittelpreise und die hiermit verbundene Steigerung der Lebenshaltungskosten in Deutschland hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 3 Nr. 11c EStG die Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen und wie die Handhabung in der Praxis aussehen kann, ist Gegenstand dieses Beitrags.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Inflationsausgleichsprämie bis 2024 – Merkliche Entlastung der Arbeitnehmer bei geringer Belastung der Arbeitgeber? (Reufels/Soltysiak, ArbRB 2022, 371)
