Der Bundestag hat am 21.12.2022 in zweiter und Dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Hinweisgeberschutz beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 10.2.2023 final mit dem Gesetzentwurf befassen. Voraussichtlich Mitte Mai 2022 wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dann in Kraft treten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 2: Der neue Hinweisgeberschutz
