Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich das Land Berlin und eine Arbeitgebervereinigung gegen zwei Urteile des BAG gewendet hatten, in denen es um die Eingruppierung von Amtsgerichtsmitarbeitern in eine höhere Entgeltstufe (TV-L) ging. Das Land Berlin kann sich nicht auf die hier in Betracht kommenden Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen. Die Arbeitgebervereinigung ist nicht beschwerdebefugt, weil sie nicht Partei des fachgerichtlichen Verfahrens war, und hätte den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Land Berlin und Arbeitgebervereinigung scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Höhergruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts
