Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kontaktpersonenquarantäne: Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für Arbeitgeber
