DIN-Normen müssen nicht (mit) ausgelegt werden!

Aug. 31, 2016 | Mietrecht

BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 – 4 BN 23.16

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: DIN-Normen müssen nicht (mit) ausgelegt werden!

Ähnliche Beiträge

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...