Zur Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten ist eine Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes in der Regel weder geeignet noch erforderlich.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten mittels einer Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes