Bauherren sollten Gewährleistungsfristen auf dem Schirm haben: Schäden und Kosten vermeiden

(26.10.2022) Gewährleistung gibt es nicht nur bei Kühlschränken oder Fernsehern, sondern auch bei Immobilien. In der Regel währt sie fünf Jahre. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) vergessen allerdings die meisten Bauherren diese Frist, sobald sie in ihre Immobilie eingezogen sind. Plötzlich entdeckte Mängel erinnern sie unsanft an ihr Recht auf Gewährleistung. Doch bleiben Mängel erst einmal aus oder unentdeckt, gerät die Gewährleistungsfrist schnell in Vergessenheit. “Auf die Fristen sollte man unbedingt achten”, rät der Bamberger VPB-Experte Michael Fritsche, “denn häufig werden Schäden erst offenbar, wenn die Frist abgelaufen ist. Dann aber muss sie der Hausbesitzer in der Regel auf eigene Kosten reparieren lassen.”

Quelle: IMR News Mietrecht
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