Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023