(12.10.2022) In einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf die Erhebung einer gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf anteilige Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage keiner auf die Klageerhebung bezogenen Beschlussfassung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 16.09.2022.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Ohne Verwalter keine Beschlussfassung vor Klageerhebung nötig