Schadensersatz auch nach über 30 Jahren!

(05.10.2022) § 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 31.08.2022.

Quelle: IBR News
Link: Schadensersatz auch nach über 30 Jahren!

Schadensersatz auch nach über 30 Jahren!

Ähnliche Beiträge

Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus

(17.05.2024) Anlässlich seines Bundeskongresses vom 16.-19. Mai in Bayreuth warnt der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) – Berufsverband für Geodäsie und Geoinformatik – eindringlich vor wirtschaftlichen Problemen. „Der Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus“, so Wilfried Grunau, Präsident des Ingenieurverbandes. Ob nachhaltige Mobilitätslösungen, der Umbau der Energieversorgung oder die dringend notwendige Digitalisierung: Ohne Ingenieurinnen und Ingenieure lassen

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IBR News Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?