Wann dürfen Eigentümer Mängel am Gemeinschaftseigentum geltend machen?

BGH für flexible Lösung

(05.10.2022) Im­mo­bi­li­en­käu­fer be­kom­men vom Bun­des­ge­richts­hof vor­aus­sicht­lich weit­rei­chen­de Mög­lich­kei­ten, um trotz einer Ge­set­zes­re­form Män­gel ein­kla­gen zu kön­nen. Es er­schei­ne nicht sinn­voll, dass nur noch Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten gegen Män­gel an ge­mein­schaft­li­chem Ei­gen­tum vor­ge­hen könn­ten, sagte die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin des fünf­ten Zi­vil­se­nats, Bet­ti­na Brück­ner, am Frei­tag in Karls­ru­he. Es wäre für Be­trof­fe­ne “ex­trem schlecht”, wenn sie nicht auch ein­zeln wegen Män­geln kla­gen könn­ten. Es gehe um ein “ganz, ganz drin­gen­des Pro­blem für die Pra­xis”, so die Rich­te­rin. Das Ur­teil will Brück­ner am 11. No­vem­ber ver­kün­den.

Quelle: IBR News
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