(04.05.2022) Ende Juli des Jahres muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 abgegeben werden, wenn die Erklärung vom Steuerpflichtigen selbst erstellt wird. Dabei sollte daran gedacht werden, dass ein Teil der Handwerkerrechnungen steuermindernd geltend gemacht werden kann, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind – neben dem Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen – in Höhe von 20%, maximal 1.200 Euro pro Jahr, berücksichtigungsfähig.
Quelle: IBR News
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