Zweite Verhandlung über Baumindestlohn abgebrochen

(28.01.2022) Die Baumindestlohn-Verhandlungen wurden in der zweiten Runde ergebnislos abgebrochen und vertagt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) wollten den Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe am liebsten abschaffen, für sie würde der künftige gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro ausreichen. Noch bis Ende des vergangenen Jahres betrug der Bau-Mindestlohn I 12,85 Euro, für Facharbeiter*innen im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,82 Euro, ab 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro. Er soll nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Oktober auf 12 Euro steigen.

Quelle: IBR News
Link: Zweite Verhandlung über Baumindestlohn abgebrochen

Zweite Verhandlung über Baumindestlohn abgebrochen

Ähnliche Beiträge

Heizperiode: VDI gibt Verbrauchertipps für effizientes Heizen

(17.10.2025) Der Herbst läutet den Beginn der Heizperiode und damit auch einen gesteigerten Energiebedarf in den meisten Haushalten ein. Der VDI gibt praktische Tipps, wie Endverbrauchende Heizkosten sparen, ohne dabei auf Komfort zu verzichten und wie Eigenheim-Besitzende ihre Heizungsanlage optimal auf den Winter vorbereiten. Quelle: IBR News Link: Heizperiode: VDI gibt Verbrauchertipps für effizientes Heizen

Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?

(17.10.2025) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann. Quelle: IBR News Link: Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer

Höhere Gewerbesteuern belasten Immobilieneigentümer

(17.10.2025) Die Lasten lokaler Gewerbesteuern landen in erheblichem Umfang bei den Eigentümern von Immobilien. Dies zeigt eine neue Studie des ifo Instituts und EconPol Europe. Eigentümer von Grundstücken tragen etwa 26 Prozent der Steuerlasten. Unternehmer schultern zeitweise einen Großteil der Lasten, übertragen diese dann aber zu Teilen. “Nach einer lokalen Steuererhöhung, passen Unternehmen ihre Produktionsentscheidungen