Mieter müssen Kosten für Baumfällarbeiten mittragen

(23.12.2021) Lässt der Ver­mie­ter einen mor­schen Baum fäl­len, darf er die Kos­ten grund­sätz­lich auf die Mie­ter um­le­gen. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­den. Die For­mu­lie­rung „Er­neue­rung von Pflan­zen und Ge­höl­zen“ in der Be­triebs­kos­ten­ver­ord­nung um­fas­se auch Baum­fäll­ar­bei­ten. Die er­for­der­li­che Be­sei­ti­gung eines Bau­mes sei für den Mie­ter dar­über hin­aus kein völ­lig un­er­war­te­tes Er­eig­nis.

Quelle: IMR News Mietrecht
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