Allein die Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Corona-Virus bewirkt noch keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen. Erforderlich ist in jedem Fall die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Corona-Infektion