(01.12.2021) Wer steuerlich vom Bau einer bezahlbaren Wohnung profitieren möchten, muss sich beeilen. Am 31. Dezember 2021 läuft die Förderungsmöglichkeit ab, daher muss für die entsprechenden Gebäude vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erfolgt sein.
Quelle: IBR News
Link: Bauen, um zu vermieten