Möglichkeiten zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.3.2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Möglichkeiten zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Möglichkeiten zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Ähnliche Beiträge

Kindergeld für Pflegekinder: Grenzgänger müssen die gleichen sozialen Vergünstigungen erhalten wie gebietsansässige Arbeitnehmer

Grenzgänger tragen im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats bei. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kindergeld für

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?

Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?