Grundsatzentscheidung zur Verbandsklagebefugnis von Mietervereinen

(07.10.2021) Das Oberverwaltungsgericht hat mit am 06.10.2021 zugestelltem Grundsatzurteil vom 23.09.2021 entschieden, dass ein in Regensburg ansässiger Mieterverein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz einzutragen ist. Hieraus folgt seine Befugnis, bestimmte Verbandsklagen im Verbraucherinteresse zu erheben.

Quelle: IMR News Mietrecht
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