Grundsteuer: Experten-Kritik an geplantem bayerischem Flächenmodell

(05.10.2021) Im Haus­halts­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tags wurde mit Ex­per­ten der Ge­setz­ent­wurf für die Re­form der Grund­steu­er in Bay­ern dis­ku­tiert. Dabei wur­den an dem ge­plan­ten Flä­chen­mo­dell, das Bay­ern in Ab­wei­chung vom wert­ab­hän­gi­gen Mo­dell des Bun­des um­set­zen will, auch ver­fas­sungs­recht­li­che Zwei­fel ge­äu­ßert. Von den Kom­mu­nen kamen Än­de­rungs­for­de­run­gen, ins­be­son­de­re wol­len sie die (Wie­der-)Ein­füh­rung der Grund­steu­er C.

Quelle: IBR News
Link: Grundsteuer: Experten-Kritik an geplantem bayerischem Flächenmodell

Grundsteuer: Experten-Kritik an geplantem bayerischem Flächenmodell

Ähnliche Beiträge

Heizperiode: VDI gibt Verbrauchertipps für effizientes Heizen

(17.10.2025) Der Herbst läutet den Beginn der Heizperiode und damit auch einen gesteigerten Energiebedarf in den meisten Haushalten ein. Der VDI gibt praktische Tipps, wie Endverbrauchende Heizkosten sparen, ohne dabei auf Komfort zu verzichten und wie Eigenheim-Besitzende ihre Heizungsanlage optimal auf den Winter vorbereiten. Quelle: IBR News Link: Heizperiode: VDI gibt Verbrauchertipps für effizientes Heizen

Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?

(17.10.2025) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann. Quelle: IBR News Link: Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer

Höhere Gewerbesteuern belasten Immobilieneigentümer

(17.10.2025) Die Lasten lokaler Gewerbesteuern landen in erheblichem Umfang bei den Eigentümern von Immobilien. Dies zeigt eine neue Studie des ifo Instituts und EconPol Europe. Eigentümer von Grundstücken tragen etwa 26 Prozent der Steuerlasten. Unternehmer schultern zeitweise einen Großteil der Lasten, übertragen diese dann aber zu Teilen. “Nach einer lokalen Steuererhöhung, passen Unternehmen ihre Produktionsentscheidungen