Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24.11.2021 verlängert. Die grundlegenden Regelungen bleiben bestehen. Zusätzlich soll die Impfbereitschaft gefördert werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt