In Bayern gilt neue Rückforderungsrichtlinie

(21.06.2021) Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat die Rückforderungsrichtlinie – RZVR geändert. Die neuen Bestimmungen gelten bereits – sie regeln die Rückforderungen von Zuwendungen, wenn Vorschriften bei der Vergabe nicht beachtet wurden. Dies kann indirekt auch Auftragnehmer betreffen, wenn sie in solchen fehlerhaften Verfahren Aufträge bekommen haben.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: In Bayern gilt neue Rückforderungsrichtlinie

In Bayern gilt neue Rückforderungsrichtlinie

Ähnliche Beiträge

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!

(17.05.2024) Soweit ersichtlich erstmalig hat ein Amtsgericht entschieden, dass bei einem Kaufpreisabschlag von über 20% eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt ein erheblicher Nachteil vorliegt, der eine Verwertungskündigung rechtfertigt. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!