Das ArbG Berlin hat den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) betreffend Unternehmen der Bahn als Mitglieder des AGV MOVE auf Anwendung der von der GDL abgeschlossenen Tarifverträge zurückgewiesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Antrag der GDL zur Anwendung ihrer Tarifverträge im einstweiligen Verfügungsverfahren zurückgewiesen