Die Bundesregierung hat die Corona-Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30.9.2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der sog. Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30.9.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verlängerte Überbrückungshilfen bis September beschlossen