Umgestaltungspflicht nicht erfüllt: Wann verjähren Ersatzansprüche?

(07.05.2021) Übernimmt der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und bezieht sich die Umgestaltungspflicht auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe, gilt für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung der Verpflichtung die kurze Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 31.03.2021.

Quelle: IBR News
Link: Umgestaltungspflicht nicht erfüllt: Wann verjähren Ersatzansprüche?

Umgestaltungspflicht nicht erfüllt: Wann verjähren Ersatzansprüche?

Ähnliche Beiträge

Urabstimmung im Bauverband M-V ergibt knappe Zustimmung zum Schlichterspruch

Dr. Jansen: „Erhöhte Baulöhne werden sich in höheren Baupreisen niederschlagen“ (03.05.2024) Die Sparte Bauindustrie des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat in einer Urabstimmung mit knapper Mehrheit für den Schlichtungsspruch vom 19.04.2024 votiert. Die Sparte Baugewerbe, die nicht an die Lohn- und Gehaltstarife gebunden ist, war an der Abstimmung nicht beteiligt. Quelle: IBR News Link: Urabstimmung

BVMB drückt in Sachen Straßenbau aufs Gas

Verband warnt vor Investitionsbremse (03.05.2024) Das deutsche Straßennetz, hier insbesondere die Bundesfernstraßen und die dazugehörigen Brücken und Unterführungen, sind nicht wirklich in einem guten Zustand. Ein jahrelanger Sanierungsstau überrollt das deutsche Verkehrsnetz aktuell. Der Bund hat insoweit einen Hochlauf an Investitionen in diesem Bereich angekündigt – um dann allerdings gleich wieder auf die Bremse zu