(30.04.2021) Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der getrenntlebende Ehemann die Zustimmung seiner Noch-Ehefrau zur Kündigung der einst gemeinsam angemieteten Ehewohnung fordern darf (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).
Quelle: IMR News WEG
Link: Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken